"Es wäre so schön, wenn ich mehr Geld im Monat zur
Verfügung hätte und ich in meinem Haus weiter
leben könnte, ohne es verkaufen zu müssen"
Werner B. aus Bad Soden im Taunus
95 % aller Interessenten möchten eine
Immobilienverrentung (Leibrente)
Alle Optionen sind auch kombinierbar.
Wir beraten Sie, auch zu den besten
Kaufvertragsformulierungen.
Am Anfang steht eine professionelle
Wertermittlung Ihrer Immobilie.
Das machen wir für Sie (zert. Wertermittlung)
Bei einer Leibrente verkaufen Eigentümer ihre Immobilie an eine Privatperson, oder an einen Investor, ODER AUCH AN FAMILIENMITGLIEDER. bleiben jedoch in der Regel bis zum Lebensende darin wohnen. Der Käufer verpflichtet sich, zu regelmäßigen Teilzahlungen (Rente) an den Verkäufer zu zahlen. Die Immobilie kann weiterhin bewohnt oder vermietet werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 759ff. ist die Leibrente gesetzlich geregelt.
Beim Teilverkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung verkaufen Sie einen Teil Ihrer Immobilie und erhalten dafür eine Geldsumme. Dennoch behalten Sie die Möglichkeit, weiterhin in Ihrem Eigenheim zu wohnen. Es werden bis bis zu 50 % Ihres Eigentums verkuft. Durch das im Grundbuch eingetragene insolvenzfeste Nießbrauchrecht bleiben Sie zu 100 % wirtschaftlicher Eigentümer.
Bei der Umkehrhypothek handelt es sich um einen Kredit, der mit einer Immobilie abgesichert wird. Im Zuge der Kreditvergabe wird für den Darlehensgeber eine Grundschuld für die Immobilie im Grundbuch eingetragen. Die Auszahlung kann in einmaliger Form oder als monatliche Rente erfolgen.
Per Definition ist der Nießbrauch das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzung einer fremden Sache, eines fremden Rechts oder eines Vermögens zu ziehen.Hier entstehen beim Immobilienverkauf (bzw. der Immobilienverrentung) auf Nießbrauchbasis somit zwei Rechtsfiguren, der „bloße Eigentümer“ und Sie als „Nießbraucher“.Somit können Sie sowohl dort wohnen bleiben, als auch die Immobilie anderweitig vermieten.
Hier werden Senioren vom Eigentümer zum Mieter, indem sie Haus oder Wohnung zunächst komplett an einen Interessenten verkaufen und dann zurückmieten. Der Mietvertrag wird zusammen mit dem Kaufvertrag geschlossen. Miethöhe und Mietdauer beeinflussen den Verkaufserlös. Preisabschläge sind zwar üblich. Aber man muss nicht ausziehen und hat trotzdem mehr Kapital auf dem Konto.
Die klassische (Mindest-) Zeitrente garantiert die regelmäßigen Zahlungen über einen fixen Zeitraum – auch für den Fall, dass der Rentenempfänger vorzeitig versterben sollte. Sie sind dann an Begünstigte und/oder Erben zu entrichten. Die über den Zeitrente-Rechner ermittelte Summe muss vollständig ausgezahlt werden.
Berthold G. Neitzel
Seit 15 Jahren Immobilienmakler (ILS)
Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke (IHK/DIA)
Energieberater (HWK)
Bauschadengutachter (DEKRA)
zertifizierter Verrentungsexperte (Leibrentenbörse-Akademie)
Wir sind für Sie zertifizierter Verrentungsberater
Ein Service von Bene Immobilien Management Hofheim.